| AS00.00-Z-0010-01A | Lebensgefahr durch Abrutschen oder Kippen des Fahrzeuges von der Hebebühne | Fahrzeug zwischen den Hebebühnensäulen ausrichten und die vier Aufnahmeteller an den vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Hebebühnenaufnahmepunkten platzieren. | Gefahr! |
| UNFALL- und VERLETZUNGSGEFAHR
Achten Sie darauf, dass - das Fahrzeug zwischen den Hebebühnensäulen in Längs- und Querrichtung ausgemittelt ist, - das die Aufnahmeteller an den Hebebühnenaufnahmepunkten auf gleichem Höhenniveau platziert sind, - das Fahrzeug erst geringfügig angehoben (Räder sind noch am Boden), der korrekte Sitz der Aufnahmeteller an den Aufnahmepunkten des Fahrzeugs geprüft, und erst danach das Fahrzeug auf die gewünschte Höhe angehoben wird, - das Fahrzeug beim Abstützen von Bauteilen nicht vom Aufnahmeteller der Hebebühne abhebt. Sollten Sie die Hebebühnenarme bzw. deren Aufnahmeteller ungleich ausrichten, oder Bauteile im Fahrzeug abstützen oder anheben, so kann das Fahrzeug von der Hebebühne abrutschen und dabei Sie bzw. andere Personen lebensgefährlich verletzen. |
Achten Sie darauf, dass Sie vor dem Ausbau von Achsen und Aggregaten das Fahrzeug auf der Hebebühne sichern bzw. Sandsäcke als Gewichtsausgleich einlegen. Andernfalls kann das Fahrzeug durch eine ungleichmäßige Gewichtsverteilung kippen. Dadurch könnten Sie bzw. andere Personen lebensgefährlich verletzt werden. Hinweis: Grundsätzlich sind in Deutschland die "Berufsgenossenschaftsvorschrift (BGV) D29 für Hebebühnen" und die "Richtlinien des Hebebühnenherstellers" zu beachten. Auch im Ausland sind, sofern vorhanden, die "Unfallverhütungsvorschriften" bzw. die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. |